Bei der Errichtung von Anlagen, Bau neuer Verkehrsachsen, Entsorgungsanlagen oder Massnahmen im Wasserbau, sind die zum Teil negativen Einflüsse des Menschen auf seine Umwelt oft direkt spürbar. Gemäss Bundesverfassung und Gesetzen soll in der Schweiz jedoch dem Umweltschutz Rechnung getragen werden. Mit einer sorgfältigen und begleitenden Umweltplanung können diese beiden Bestrebungen vereint werden.
Umweltplanung HS18 UI16
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